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News-Archiv | Artikel vom 05.09.2018

Teure Pflege

Heimpflege ist teuer: Trotz höherer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Bewohner von Pflegeheimen immer mehr aus der eigenen Tasche dazuzahlen. Der Eigenanteil habe sich im Bundesdurchschnitt von Mai 2017 bis Juni 2018 um gut acht Prozent auf rund 1.831 Euro erhöht, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) Ende Juli.
Am teuersten ist Heimpflege danach in Nordrhein-Westphalen. Hier betragen die Zuzahlungen im Durchschnitt 2.326 Euro monatlich. Am günstigsten kommt die Pflege vergleichsweise in Sachsen. Hier müssen Versicherte „nur“ 1.201 Euro selbst aufbringen. Die Zahlen basieren auf den Angaben von 11.000 der rund 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
Die Wahrscheinlichkeit, mit zunehmendem Alter auf Pflege angewiesen zu sein, ist groß. Schutz vor hohen Pflegekosten bieten private Pflegeversicherungen. Sie ergänzen die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Dafür haben Versicherer unterschiedliche Tarife im Angebot:
Eine Pflegerentenversicherung erbringt bei Pflegebedürftigkeit Monat für Monat die vereinbarte Rente. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Betrag. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Bei der Pflegekostenversicherung orientieren sich die Leistungen am Leistungskatalog der Pflichtversicherung. Sie unterscheiden zwischen häuslicher und stationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege. Abgerechnet wird direkt mit der Einrichtung, welche die Pflege erbringt.

Für die private Pflegeversicherung gilt: Je früher der Start, umso günstiger die Prämie. Es gibt allerdings einen gravierenden Unterschied. Während die Prämie in der Pflegetage- und Pflegekostenversicherung von Jahr zu Jahr kalkuliert wird und deshalb mit dem Alter steigen kann, ist er in der Pflegerentenversicherung für die gesamte Dauer garantiert. Deshalb bietet auch nur die Pflegerentenversicherung die Option, die Prämie für die gesamte Dauer mit einem einzigen Betrag zu zahlen. Dazu kann zum Beispiel die Kapitalzahlung aus einer ablaufenden Lebensversicherung oder einem Sparvertrag eingesetzt werden.




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